MEDIZINANWALTBLOG

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Ausgelagerte Praxisräume, § 24 Absatz 5 Ärzte-ZV

Was gilt für Tätigkeiten in ausgelagerten Praxisräumen? Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Entfernung von ausgelagerten Praxisräumen zum Vertragsarztsitz.

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Transparenzregister – Eintragung ist jetzt Pflicht

Das Transparenzregister führt in elektronischer Form Eintragungen zu den sog. wirtschaftlichen Berechtigten von Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen. Mit der Gesetzesänderungen wird die Meldung zum Transparenzregister nun für alle Gesellschaften in der Bundesrepublik Pflicht und das Transparenzregister zum sog. Vollregister.

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Plausibilitätsprüfungen und sachlich-rechnerische Richtigstellung in Folgequartalen

Immer wieder werden Feststellungen in Plausibilitätsprüfungen durch die Prüfgremien bei den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen zum Anlass genommen, für die Folgequartale ohne weitere Prüfungen sachlich-rechnerische Richtigstellungen vorzunehmen. Die Prüfgremien gehen dabei davon aus, dass ein einmal begangener Abrechnungsfehler eines Arztes auch in den Folgequartalen beibehalten wird. Das Bundessozialgericht hat zu dieser Praxis Stellung bezogen und darauf hingewiesen, dass die Prüfgremien auch bei Feststellungen in einer Plausibilitätsprüfung nicht ohne weiteres und automatisch von einer Fortsetzung des Verhaltens des Arztes ausgehen können. Der Arzt wäre hier nicht in der Lage, sich hinreichend zu…

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Neue Bedarfsplanungsrichtlinie des GBA

Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie durch den GBA am 16.05.2019 beschlossen.

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GKV-Versorgungsstärkungsgesetz tritt in am 01.08.2015 in Kraft!

Am 11.06.2015 wurde das Versorgungsstärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen und tritt nun zum 01.08.2015 in Kraft.   Welche Änderungen ergeben sich? Die einschneidenden Änderungen ergeben sich durch das Versorgungsstärkungsgesetz insbesondere im Vertragsarztrecht, dort in der Nachfolgezulassung gemäß § 103 SGBV. Die vertragsärztlichen Zulassungen sind nur noch unter sehr begrenzten Einschränkungen ausschreibbar – jedenfalls in den Fachbereichen, in denen eine Überversorgung von über 140% besteht. Die Nachfolgeregelung für Einzelpraxen ist damit ab dem 01.08.2015 neu zu bewerten. Eine kurzfristige Übergabe an einen Nachfolger durch Übernahme der vertragsärztlichen Zulassung in überversorgten Bereichen ist nach dem…

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