MEDIZINANWALTBLOG
eAU für Ärzte ab dem 01. Oktober 2021 Pflicht
Aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) folgt die nun für Ärzte ab dem 01.10.2021 verbindliche Pflicht, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch (eAU) über ihre Praxisverwaltung an die Krankenkassen zu übermitteln. Mit der digitalen Übermittlung wird das Ziel verfolgt, das Meldeverfahren im Krankheitsfall für die Beteiligten zu beschleunigen und zu vereinfachen. Betroffen von dieser Umsetzungspflicht sind nur die gesetzlich Versicherten sowie die behandelnden Vertragsärzte und Vertragszahnärzte. Nicht umfasst sind dagegen Privatversicherte bzw. die Privatärzte.
Transparenzregister – Eintragung ist jetzt Pflicht
Das Transparenzregister führt in elektronischer Form Eintragungen zu den sog. wirtschaftlichen Berechtigten von Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen. Mit der Gesetzesänderungen wird die Meldung zum Transparenzregister nun für alle Gesellschaften in der Bundesrepublik Pflicht und das Transparenzregister zum sog. Vollregister.
Nachgewährung von Urlaub bei coronabedingter Quarantäne? NEIN !
Nach Auffassung des Arbeitsgericht Bonn (Urteil vom 7.7.21 zum Az. 2 Ca 504/21) bestehen für Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Nachgewährung von Urlaub bei angeordneter Quarantäne.
Quarantäne rechtfertigt keine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitnehmer war aufgrund behördlicher Anordnung zur Einhaltung häuslicher Quarantäne verpflichtet worden. Der Arbeitnehmer war zuvor in Kontakt zu einem positiv auf Covid-19 getestetem Familienmitglied und erhielt die Anordnung zur Quarantäne telefonisch vom Gesundheitsamt mitgeteilt.
Beschäftigung von Entlastungsassistenten zur Erziehung von Kindern (§ 32 Absatz 2 Ärzte-ZV)
Ein Vertragsarzt darf nach den Regeln gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 Nummer 2 Ärzte-ZV einen Vertreter oder einen Assistenten während Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu einer Dauer von 36 Monaten, wobei dieser Zeitraum nicht zusammenhängend genommen werden muss, beschäftigen.