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Neue Weiterbildungsordnung für Ärzte (m/w/d) in Hamburg beschlossen

Voraussichtlich mit Wirkung zum 01.11.2020 tritt die am 15.06.2020 beschlossene neue Weiterbildungsordnung für Ärzte (m/w/d) in Hamburg in Kraft.

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COVID-19 versus Arbeitsrecht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben in Zeiten der Corona-Pandemie zusätzliche Nebenpflichten zu beachten. Zwar gelten grundsätzlich weiterhin die allgemein auch vor der Corona-Krise bestehenden arbeitsrechtlichen Grundlagen ebenso wie die bisherigen Grundsätze zum Kurzarbeitergeld nahezu uneingeschränkt fort. Dennoch stellen sich aufgrund vieler besonderer Fallkonstellationen und (Eil-)Verordnungen des Bundeskabinetts (u.a. zum Kurzarbeitergeld) neue Situationen dar, die zusätzliche arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen.

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Auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) besteht eine Registrierungspflicht für Unternehmer vor dem Vertrieb von medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS – Masken) oder filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3)

Unternehmer haben sich vor dem erstmaligen Vertrieb von medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS – Masken) oder filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) zu registrieren (§ 25 Medizinproduktegesetz). Nimmt ein Unternehmer erstmalig den Vertrieb von medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS – Masken) oder filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) auf, so handelt dieser ordnungs- und wettbewerbswidrig, sofern er sich nicht VOR dem erstmaligen Vertrieb ordnungsgemäß registriert hat.

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Arztrechnungen und Mahnungen nur an Privatadressen der Patienten versenden

Verstoß gegen ärztliche Schweigepflicht bei Versand Arztrechnung

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Kurzarbeit bei Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung

Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf dem ambulanten fachärztlichen Gesundheitsmarkt spürbar aus. Aufgrund der bundesweiten verhängten Kontaktsperren der Bevölkerung sind auch die Besuche in fachärztlichen Praxen durch Patienten deutlich eingeschränkt.

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