Neue Weiterbildungsordnung für Ärzte (m/w/d) in Hamburg beschlossen

Die Ärztekammer Hamburg hat am 15.06.2020 eine neue Weiterbildungsordnung für Ärzte beschlossen, die voraussichtlich am 01.11.2020 in Kraft treten wird. Die neue Weiterbildungsordnung folgt bis auf wenige Änderungen der Musterweiterbildungsordnung, die 2018 auf Bundesebene verabschiedet wurde.

Alternative Behandlungsmethoden / die Homöopathie lässt die neue Weiterbildungsordnung weiterhin außen vor.

Die neue Weiterbildungsordnung setzt auf eine „kompetenzbasierte Weiterbildung“, d.h. eine am Ergbnis orientierte Weiterbildung. Bislang war die Weiterbildungsordnung vorwiegend von zeit- und zahlenbasierten Mindestzeiten in der Weiterbildung geprägt. Künftig steht die Prüfung der erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Vordergrund.

Mit dieser Umstellung kommt in der Weiterbildung mehr Verantwortung zur Vermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten auf die weiterbildungsbefugten Ärzte (m/w/d) zu. Folglich werden mit Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung durch die Ärztekammer Hamburg die bestehenden Weiterbildungsbefugnisse überprüft.

Teilzeitweiterbildungen sollen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter unterstütz werden. Es gelten aber weiterhin auch in der neuen Weiterbildungsordnung Mindestweiterbildungszeiten.

Die neue Weiterbildungsordnung gilt mit in Kraft treten für die Ärzte (m/w/d), die sodann ihre Ausbildung – voraussichtlich zum 01.11.2020 – beginnen.

Dr. Katja Paps
Fachanwältin für Medizinrecht

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