MEDIZINANWALTBLOG

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Ladung zu Gesellschaftsversammlungen

Wird ein Gesellschafter nicht ordnungsgemäß zu einer Gesellschafterversammlung geladen, so ist ein in dieser Versammlung gefasster Gesellschafterbeschluss nichtig. In dem von dem Oberlandesgericht Stuttgart zu entscheidenden Fall war ein Gesellschafter einer Personengesellschaft erst eine Stunde vor Durchführung der Gesellschafterversammlung zu dieser geladen worden. In der Versammlung wurde sodann über die Ausschließung des Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss entschieden. Das Gericht entschied, dass der gefasste Beschluss unwirksam ist, denn eine ordnungsgemäße Ladung sei ein unverzichtbares Recht eines Gesellschafters. Einem jeden Gesellschafter muss das Recht gegeben werden, sich auf die Tagesordnung vorbereiten zu können….

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Rundfunkgebühren für Autoradio

Bei Fahrten des Arztes in die Praxis muss dieser für das Autoradio (zusätzlich) GEZ-Gebühren zahlen. Das Verwaltungsgericht Hamburg (Aktenzeichen 10 K 736/09) entschied hier, dass dieses auch dann gelte, wenn der Arzt bereits für seinen Privathaushalt GEZ-Gebühren zahle.

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Fristlose Kündigung bei Beleidigungen?

Wiederholte Beleidigung der Kollegen durch einen Arbeitnehmer kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Grundsätzliches Erfordernis ist jedoch auch hier, dass der Arbeitnehmer zuvor bereits mehrmals beleidigend aufgetreten ist und dieses Verhalten trotz einschlägiger Abmahnung fortsetzt. In diesen Fällen ist es die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, ein solches Verhalten auch als letztes Mittel mit einer fristlosen Kündigung zu beenden, um die anderen Arbeitnehmer vor diesem Verhalten zu schützen. Nur so kann er die Störungen des Betriebsfriedens bei einschlägigen Fällen unterbinden. Wenn ein Arbeitnehmer seine Kollegen wiederholt beleidigt und bedroht, kann eine fristlose Kündigung…

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Haftung in Partnerschaftsgesellschaften Urteil BGH 19.11.2009

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zur Haftung in Partnerschaftsgesellschaften getroffen. Der Entscheidung lag eine Anwalts-Partnerschaft zugrunde. Die Ausführungen des Bundesgerichtshofes sind aber auch vollumfänglich auf die Ärztegesellschaften in Form der Partnerschaftsgesellschaft übertragbar. Hiernach haften Ärzte, die sich mit anderen Ärzten in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammengeschlossen haben, in der Regel mit ihrem Privatvermögen für Behandlungsfehler ihrer Partner. Nach der Entscheidung des BGH gilt dieses auch für Schadenersatzansprüche, die vor Eintritt eines (Neu-)Gesellschafters in die Partnerschaftsgesellschaft entstanden sind. Voraussetzung für die Haftung ist, dass der (Neu-) Gesellschafter nach Eintritt mit der Bearbeitung des…

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Basistarif Einigung zwischen KBV und PKV

Soweit Privatversicherte den Basistarif nutzen, gilt für diese der Leistungskatalog der gesetzlich krankenversicherten Patienten. Dieses war die Neuerung mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) im Jahre 2007. Bis heute war jedoch umstritten, ob die ärztlichen Leistungen auf der Basis des EBM oder der Basis der GOÄ abgerechnet werden können. Dieses ist nun entschieden: es gilt die GOÄ, aber mit der Einschränkung von sehr niedrigen Multiplikatoren. Danach dürfen ärztliche Leistungen mit dem 1,2 fachen Satz abgerechnet werden. Etwas anderes gilt nur für Leistungen nach dem Abschnitt M (Labor) und Leistung Nr. 437, die…

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