MEDIZINANWALTBLOG

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Arzt im Internet – Antworten auf die Rechtsfragen

Wie präsentiert sich der moderne Arzt im Internet? Die eigene Website oder sogar ein eigenes „Facebook-Profil“, da stellt sich die Frage: Was ist berufsrechtlich erlaubt? Was ist zu beachten? In dem folgenden Artikel soll ein kurzer Überblick über die grundlegenden rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets gegeben werden.     Arzt-Website Bei der Erstellung einer eigenen Internetpräsenz müssen neben den berufsrechtlichen Regelungen ebenfalls wettbewerbsrechtliche Aspekte sowie die Vorgaben des Telemediengesetzes beachtet werden. In § 5 TMG sind beispielsweise die Allgemeinen Informationspflichten normiert. Hierzu gehört unter anderem die…

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Datenschutz Medizin: Patient – Herr seiner Daten?

Der Datenschutz bei der Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme beschäftigt seit einiger Zeit auch die Ärzteschaft. Bei der Nutzung derartiger Systeme kann es im Praxisbetrieb schnell zu Konflikten mit dem Datenschutz kommen kann. Die Folgen eines Verstoßes gegen datenschützende Regelungen können erheblich sein und den Betroffenen empfindlich treffen. Sei es unter Anderem durch berufsrechtliche Verfahren oder strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Verletzung des Privatgeheimnisses nach § 203 StGB.   Hintergrund Datenschutz in der Medizin Um ein Gespür dafür zu entwickeln, was vom Datenschutz umfasst sein kann, hilft es sich mit…

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Beleidigung auf Facebook kann eine ordentliche Kündigung rechtfertigen

Das Arbeitsgericht Hagen hat am 16. Mai 2012 (Az.: 3 Ca 2597/11) entschieden, dass ein den Vorgesetzten beleidigender Eintrag bei Facebook eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Der Kläger, der sich gegen die ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung arbeitsgerichtlich gewehrt hat, stellte in seinem Facebook – Account einen beleidigenden Eintrag über seinen Vorgesetzten ein. Seine Einträge auf der sog. „Pinnwand“ bei Facebook konnten von ca. 70 „Freunden“ des Klägers verfolgt werden, darunter auch zahlreiche ehemalige und aktuelle Arbeitskollegen des Klägers.   „(…) Habe mich über diesen scheiss V. geärgert hat mir zwei…

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