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Blickfangwerbung durch Arzt nicht grundsätzlich berufswidrig

Eine neuere Entscheidung des Berufsgerichts für Heilberufe in Berlin (VG Berlin Urteil v. 12.01.2011 90 K 5.10 T) hat sich mit der Frage der Zulässigkeit von großflächiger Blickfangwerbung (hier: 10 m x 1 m) bei einer Zahnarztpraxis beschäftigt. Im Ergebnis hat das Berufsgericht die Rechte des Zahnarztes zur Werbung gestärkt. Zwar sei anpreisende Werbung grundsätzlich berufswidrig, jedoch muss die Beurteilung im Einzelfall an der grundgesetzlich geschützten Berufsausübungsfreiheit nach Art . 12 GG gemessen werden. Nach allen Berufsordnungen der Ärzte und Zahnärzte ist anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung grundsätzlich berufswidrig. Hintergrund…

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Genehmigung für belegärztliche Tätigkeit des MVZ

Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 23.03.2011 zum Aktenzeichen: B 6 KA 15/10 R festgehalten, dass einem MVZ eine Genehmigung für belegärztliche Tätigkeiten erteilt werden kann – allerdings nur in Bezug auf einen bei dem MVZ angestellten Arzt. Damit ist nunmehr geklärt, dass es ausgeschlossen ist, einem MVZ ohne Bezug auf einen konkreten Arzt die Genehmigung zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit zu erteilen. Der Arzt, der in die Genehmigung einbezogen ist, erbringt die ärztlichen Leistungen, die sodann allerdings von dem MVZ abgerechnet werden, bei dem der Arzt angestellt ist….

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Keine Aufklärungspflicht des Arztes bei Blutentnahme

Das Landgericht Heidelberg urteilte zum Aktenzeichen 4 O 95/08, dass der Arzt dort nicht mehr aufklären muss, wo sich bereits dem medizinischen Laien die Risiken des Eingriff erschließen. Konkret ging es um die Frage, ob ein Arzt bei einer Blutentnahme über mögliche Risiken wie Nervenverletzungen aufklären müsse. Bei dem Kläger war es nach der Blutnahme am Handrücken zu einer Nervenverletzung gekommen, die Lähmungserscheinungen hervorrief. Richtigerweise urteilte das Gericht in diesem konkreten Fall, dass bei der Blutentnahme keine Aufklärungspflicht des Arztes besteht. Dieses würde andernfalls im Praxisalltag zu einem erheblichen Aufwand und…

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Und wieder: Werberecht für Ärzte – Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Flyer, Homepage, Verlosung)

Das Bundesverfassungsgericht hat am 01.06.2011 über zwei Verfassungsbeschwerden zu den Aktenzeichen 1 BvR 235/10 und 1 BvR 233/10 entschieden – zugunsten der Freiheit des Werberechts für Ärzte. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde waren zwei Urteile des Berufsgerichts für Heilberufe Münster (28.03.2007; Aktenzeichen 18 K 1885/05.T und 25.03.2009, Aktenzeichen 18 K 2126/07.T), die das werberechtliche Verhalten eines Zahnarztes als berufswidrig einstuften. Das Bundesverfassungsgericht gab vorliegend dem Zahnarzt recht und erachtete die Werbemaßnahmen als zulässig. Konkret hatte der Zahnarzt zum einen in einer Zeitungsanzeige neben seinen zahnmedizinischen Leistungen auch das praxiseigene Labor sowie seinen…

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Änderung der Musterberufsordnung beschlossen

Auf dem Deutschen Ärztetag in Kiel wurde im Juni 2011 die Änderung der Musterberufsordnung beschlossen. Hier die wesentlichen Änderungen in Kürze: Beratungspflicht: Die Beratungs- und Aufklärungsverpflichtung wird verschärft. Insbesondere vor Operationen müssen Patienten über die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs aufgeklärt werden und es muss ihnen hinreichend Bedenkzeit eingeräumt werden. Diese Vorgaben waren bereits in der Vergangenheit durch die Rechtsprechung implementiert, sind nun aber noch einmal ausdrücklich in die Musterberufsordnung aufgenommen worden. IGeL: Individuelle Gesundheitsleistungen bei gesetzlich versicherten Patienten setzen voraus, dass der Patient vorher über die Kosten schriftlich informiert…

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