Änderung der Musterberufsordnung beschlossen

Auf dem Deutschen Ärztetag in Kiel wurde im Juni 2011 die Änderung der Musterberufsordnung beschlossen. Hier die wesentlichen Änderungen in Kürze:

  • Beratungspflicht: Die Beratungs- und Aufklärungsverpflichtung wird verschärft. Insbesondere vor Operationen müssen Patienten über die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs aufgeklärt werden und es muss ihnen hinreichend Bedenkzeit eingeräumt werden. Diese Vorgaben waren bereits in der Vergangenheit durch die Rechtsprechung implementiert, sind nun aber noch einmal ausdrücklich in die Musterberufsordnung aufgenommen worden.
  • IGeL: Individuelle Gesundheitsleistungen bei gesetzlich versicherten Patienten setzen voraus, dass der Patient vorher über die Kosten schriftlich informiert wurde.
  • Notdienste: aufgrund der Länderhohheit bei der Organisation der Notdienste verweist die künftige Fassung der Musterberufsordnung für Ärzte unmittelbar auf die Kammergesetze der einzelnen Bundesländer.
  • Werbung: Werbung für eigene gewerbliche Tätigkeiten des Arztes im Wartezimmer werden verboten. Zeitschriften sind weiterhin erlaubt. Im Zusammenhang mit der Thematik „Wartezimnmer-TV“ ist festgelegt worden, dass ein TV-Gerät im Wartezimmer erlaubt ist, wenn das Gerät von den Patienten ausgeschaltet werden kann.
  • Kooperationen Arzt und Gesundheitswirtschaft (Industrie): Im Zusammenhang mit den Regelungen aus § 128 SGB V wurde nun auch im Berufsrecht noch einmal deutlich festgeschrieben: erhält der Arzt eine Vergütung für Leistungen (bspw. Anwendungsbeobachtungen) von Herstellern für Arznei- und/oder Hilsmitteln, muss diese Vergütung der Leistung „entsprechen“. Etwaige Verträge sind den Ärztekammern vorgelegt werden.
Dr. Katja Held Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht

Schlagwörter