MEDIZINANWALTBLOG

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RLV: Spezialisierung kann zu einer Erhöhung des RLV / Fallpunktzahl führen

Das Bundessozialgericht hat zwei Entscheidungen (BSG, Aktenzeichen: B 6 KA 17/10 R; Aktenzeichen B 6 KA 18/10 R)getroffen, die spezialsierte Ärzte bei der Eingruppierung der Fallpunktzahlen im RLV begünstigen. Der Honorarverteilungsmaßstab des Landes, in dem die klagenden Ärzte tätig sind (Hessen) sah vor, dass Ausnahmen bei der Zuweisung des RLV unter besonderen Voraussetzungen möglich sind. Vorliegend hatte sich eine Chirurgin auf sonografische Leistungen spezialisiert und begehrte die Zuweisung eines RLV wie ein Internist mit Schwerpunkt Angiologie. Im anderen Verfahren begehrte die Klägerin eine gesonderte Zuweisung wegen der Spezialisierung als Chriurgin…

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Rückwirkend zum 01.07.2011: Anpassung von arzt- und praxisbezogenem RLV bei Kooperationen

In der 261. Sitzung des Bewertungsausschusses für Ärzte hat dieser über eine Änderung bei den Zuschlägen von ärztlichen Zusammenschlüssen beschlossen und die Zuschuss-Regelungen beim RLV zugunsten der Koopertionsgemeinschaften aufgeweicht. Nunmehr gilt: fach- und schwerpunktübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften , MVZ und Praxen mit angestellten Ärzten unterschiedlicher Arztgruppen können den RLV-Zuschlag auch dann erhalten, wenn der geforderte Kooperationsgrad unter zehn Prozent liegt. Allerdings muss es sich um „überwiegend fach- oder schwerpunktgleiche ärztliche Besetzung“ handeln und die zuständige KV muss den Zusammenschluss als förderungswürdig einordnen. Gefördert werden in den Kooperationen lediglich die fach- oder schwerpunktgleichen…

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Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes / Hygienegesetz

Am 08.07.2011 wurde durch den Bundesrat u.a. das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes gebilligt. In diesem Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Hygienequalität in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen zu verbessern. Ein kurzer Abriss der getroffenen gesetzlichen Regelungen zeigt, dass der Anspruch auf hinreichende Hygiene nunmehr gesetzlich verbrieft wird. Hieraus folgt ein künftig weitergehender Aufwand für Krankenhäuser aber auch sonstigen medizinischen Einrichtungen. Die Umsetzung obliegt den einzelnen Bundesländern, die bis zum 31.03.2012 entsprechende Verordnungen erlassen müssen. Ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen: – gesetzliche Festschreibung des Grundsatzes…

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Zweigniederlassung einer zur Heilmittelerbringung zugelassenen Physiotherapiepraxis bedarf der gesonderten Zulassung nach § 124 SGB V

Eine neuere Entscheidung des Sozialgerichts Dresden (Urteil v. 15.06.2011 Az: S 25 KR 143/09) hat die Zulassungsanforderungen nach § 124 SGB V an die Heilmittelerbringer im Falle des Betreibens einer Zweigniederlassung herausgearbeitet. Im vorliegenden Fall erbrachte ein zugelassener Heilmittelerbringer physiotherapeutische Leistungen nicht nur in der (zugelassenen) Hauptpraxis, sondern auch an einem anderen Ort in Form einer Zweigniederlassung und brachte diese unter der Hauptpraxis zur Abrechnung. Die Krankenkasse forderte die Behandlungskosten vom Heilmittelerbringer zurück. Das Sozialgericht gab der Klage statt und verurteilte den Heilmittelerbringer zur Rückzahlung auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs….

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Vertragsarzt verliert Honoraranspruch bei falscher Aufklärung zur Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V

Eine neuere Entscheidung des saarländischen Landessozialgerichts (Urteil v. 22.06.2011 Az: L 2 KR 1/11) verstärkt nochmals die Aufklärungsanforderungen an den Vertragsarzt, wenn dieser eine Behandlung gegenüber einem Kassenpatienten erbringt. In dem zugrundeliegenden Fall klagte die Patientin als Versicherte gegen ihre Krankenkasse auf Zahlung von ihr verauslagter Behandlungskosten. Gegenüber der Patientin wurde seitens des Vertragsarztes behauptet, sie müsse für die ambulante Behandlung in Vorleistung treten, könne jedoch später problemlos Kostenerstattung gegenüber ihrer Krankenkasse verlangen. Die Krankenkasse lehnte dies wegen der fehlenden Voraussetzungen nach § 13 Abs. 3 SGB V ab. Das…

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