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Genehmigung für belegärztliche Tätigkeit des MVZ

Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 23.03.2011 zum Aktenzeichen: B 6 KA 15/10 R festgehalten, dass einem MVZ eine Genehmigung für belegärztliche Tätigkeiten erteilt werden kann – allerdings nur in Bezug auf einen bei dem MVZ angestellten Arzt. Damit ist nunmehr geklärt, dass es ausgeschlossen ist, einem MVZ ohne Bezug auf einen konkreten Arzt die Genehmigung zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit zu erteilen. Der Arzt, der in die Genehmigung einbezogen ist, erbringt die ärztlichen Leistungen, die sodann allerdings von dem MVZ abgerechnet werden, bei dem der Arzt angestellt ist….

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Keine Aufklärungspflicht des Arztes bei Blutentnahme

Das Landgericht Heidelberg urteilte zum Aktenzeichen 4 O 95/08, dass der Arzt dort nicht mehr aufklären muss, wo sich bereits dem medizinischen Laien die Risiken des Eingriff erschließen. Konkret ging es um die Frage, ob ein Arzt bei einer Blutentnahme über mögliche Risiken wie Nervenverletzungen aufklären müsse. Bei dem Kläger war es nach der Blutnahme am Handrücken zu einer Nervenverletzung gekommen, die Lähmungserscheinungen hervorrief. Richtigerweise urteilte das Gericht in diesem konkreten Fall, dass bei der Blutentnahme keine Aufklärungspflicht des Arztes besteht. Dieses würde andernfalls im Praxisalltag zu einem erheblichen Aufwand und…

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Und wieder: Werberecht für Ärzte – Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Flyer, Homepage, Verlosung)

Das Bundesverfassungsgericht hat am 01.06.2011 über zwei Verfassungsbeschwerden zu den Aktenzeichen 1 BvR 235/10 und 1 BvR 233/10 entschieden – zugunsten der Freiheit des Werberechts für Ärzte. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde waren zwei Urteile des Berufsgerichts für Heilberufe Münster (28.03.2007; Aktenzeichen 18 K 1885/05.T und 25.03.2009, Aktenzeichen 18 K 2126/07.T), die das werberechtliche Verhalten eines Zahnarztes als berufswidrig einstuften. Das Bundesverfassungsgericht gab vorliegend dem Zahnarzt recht und erachtete die Werbemaßnahmen als zulässig. Konkret hatte der Zahnarzt zum einen in einer Zeitungsanzeige neben seinen zahnmedizinischen Leistungen auch das praxiseigene Labor sowie seinen…

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Änderung der Musterberufsordnung beschlossen

Auf dem Deutschen Ärztetag in Kiel wurde im Juni 2011 die Änderung der Musterberufsordnung beschlossen. Hier die wesentlichen Änderungen in Kürze: Beratungspflicht: Die Beratungs- und Aufklärungsverpflichtung wird verschärft. Insbesondere vor Operationen müssen Patienten über die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs aufgeklärt werden und es muss ihnen hinreichend Bedenkzeit eingeräumt werden. Diese Vorgaben waren bereits in der Vergangenheit durch die Rechtsprechung implementiert, sind nun aber noch einmal ausdrücklich in die Musterberufsordnung aufgenommen worden. IGeL: Individuelle Gesundheitsleistungen bei gesetzlich versicherten Patienten setzen voraus, dass der Patient vorher über die Kosten schriftlich informiert…

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Faltenunterspritzung durch Zahnärzte im Gesichts- und Halsbereich (VG Münster)

Das Verwaltungsgericht Münster hat mit seinem Urteil vom 19.04.2011 zum Aktenzeichen: 7 K 338/09 entschieden, dass Zahnärzte keine Faltenbehandlungen im Gesichts- oder Halsbereich durchführen dürfen. Eine solche Tätigkeit sei – so das Gericht – nicht von der zahnärztlichen Approbation gedeckt. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Münster folgt mit dieser Entscheidung der Auffassung der Bundeszahnärztekammer, die bereits am 13.04.2011 eine Stellungnahme verabschiedet hatte, in der sie ausführte, dass es sich bei der Augmentation der Lippen und/oder perioraler Falten um kosmetische Eingriffe handele, die ärztliches und diagnostisches Fachwissen erfordern. Die…

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