MEDIZINANWALTBLOG

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Das Versorgungsstärkungsgesetz in Stichpunkten

Die wichtigsten Stichpunkte zu den gesetzlichen Änderungen durch das Versorgungsstärkungsgesetz, welches am 01.08.2015 in Kraft tritt:   Unterversorgte Bereiche und strukturschwache Gebiete sollen in der vertragsärztlichen Versorgung gefördert werden. Es wird ein  Strukturfond eingerichtet; Fördermöglichkeiten werden erweitert. Medizinische Versorgungszentren können künftig auch „fachgleich“ gegründet werden. Auch Zahnärzte und Psychotherapeuten können künftig Medizinische Versorgungszentren gründen. Die Gründungsvoraussetzungen für Kommunen als Gründer eines Medizinischen Versorgungszentrums wurden aufgenommen. Die Nachbesetzung von Vertragsarztzulassungen in überversorgten Gebieten wird eingeschränkt. Bei einem Versorgungsgrad von über 140 Prozent kann der Zulassungsausschuss nur in gesetzlich geregelten Einzelfällen die Zulassung…

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Entwurf GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Keine Nachbesetzung von Arztsitzen bei Überversorgung nach dem Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes Im März 2015 fand die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu dem neu geplanten Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen um den Entwurf des Gesetzes stand auch hier die Verpflichtung der Zulassungsausschüsse Vertragsarztzulassungen dann nicht mehr nachzubesetzen, wenn eine Region formal einen Versorgungsgrad von mehr als 110 Prozent aufweist. Die Regelung um die Streichung des Ermessens (bisher ist in § 103 Absatz 3a SGB V die Formulierung „kann“) gewählt im Hinblick auf die Nachbesetzung durch die Zulassungsausschüsse…

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Verbot von Rezeptsammelstellen in Arztpraxen

Grundsätzliches Verbot! Das Einrichten von Rezeptsammelstellen ist grundsätzlich gemäß § 24 ApoBetrO verboten. Insoweit hat das OLG Saarbrücken (Az.: 1 U 42/13) im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass das Verbot der Einrichtung von Rezeptsammelstellen bei Angehörigen der Heilberufe auch nach der Änderung der ApoBetrO fortbesteht.   Was ist eine unerlaubte Rezeptsammelstelle? Eine unerlaubte Rezeptsammelstelle liegt vor, wenn ein Apotheker – ohne im Besitz einer Erlaubnis für den Betrieb einer Rezeptsammelstelle zu sein – Dritte organisiert dazu veranlasst, für ihn Rezepte zu sammeln, oder wenn Rezepte, die von Dritten gesammelt…

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Ärzte Cup Golf 2013 – Ein rundum gelungenes Event

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern des diesjährigen Ärzte Cup Golf, der am 06. September 2013 auf der Golfanlage des GC Gut Haseldorf stattfand. Ferner bedanken wir uns für die freundliche Unterstützung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.   Wir hoffen, Ihnen hat das Event ebenso gut gefallen wie uns und wir freuen uns bereits auf den Ärzte Cup 2014!   Fotos vom Ärzte Cup Golf können Sie hier abrufen:  http://flickr.com/gp/81663276@N07/E7948F/   Ihr Vorberg & Partner Team

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Wirtschaftlichkeitsbonus Labor GOP 32001 EBM – neu ab 01.04.2013

GOP 32001 EBM Der Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GOP 32001 EBM – wird zum 01.04.2013 geändert, was der Bewertungsausschuss in der 297. Sitzung beschlossen hat. Die Leistung nach GOP 32001 EBM ist ausnahmsweise eine Leistung, die außerhalb von Mengenbegrenzungen mit dem Orientierungswert von 3,5363 Cent vergütet wird.   Auswirkung der Änderungen Die nunmehr beschlossenen Änderungen des Wirtschaftlichkeitsbonus Labor haben jedoch insbesondere für Berufsausübungsgemeinschaften und solche Ärzte, die bislang das Laborbudget nicht überschritten haben, deutliche Einschränkungen zur Folge, was sich in den Quartalsabrechnungen ab 02/2013 widerspiegeln wird.     Umstellung von Arztfall…

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