Wirtschaftlichkeitsbonus Labor GOP 32001 EBM – neu ab 01.04.2013
GOP 32001 EBM
Der Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GOP 32001 EBM – wird zum 01.04.2013 geändert, was der Bewertungsausschuss in der 297. Sitzung beschlossen hat. Die Leistung nach GOP 32001 EBM ist ausnahmsweise eine Leistung, die außerhalb von Mengenbegrenzungen mit dem Orientierungswert von 3,5363 Cent vergütet wird.
Auswirkung der Änderungen
Die nunmehr beschlossenen Änderungen des Wirtschaftlichkeitsbonus Labor haben jedoch insbesondere für Berufsausübungsgemeinschaften und solche Ärzte, die bislang das Laborbudget nicht überschritten haben, deutliche Einschränkungen zur Folge, was sich in den Quartalsabrechnungen ab 02/2013 widerspiegeln wird.
Umstellung von Arztfall auf Behandlungsfall
Der Wirtschaftlichkeitsbonus Labor wurde bislang arzt- und arztfallbezogen berechnet. Dies wurde nun geändert. Mit Wirkung zum 01.04.2013 ist die Bezugsgröße für die Berechnung der GOP 32001 der Behandlungsfall. Die Budgetgrenzen werden deutlich früher erreicht, was zu erheblichen finanziellen Einbußen bei dem Wirtschaftlichkeitsbonus Labor führen kann.
Ausnahmekennziffern GOP 32005 – 32023 werden nicht berücksichtigt!
Eine einschneidende Änderung ist zudem die Nichtberücksichtigung der Fälle und Laborkosten mit Ansatz der Ausnahmekennziffern GOP 32005 bis 32023 EBM. So wurde in die Regelung zur GOP 32001 EBM aufgenommen, dass die Zahl der kurativ-ambulanten Behandlungsfälle mit einer Kennnummer nach Nr. 6 der Präambel zur Abschnitt 32.2 unberücksichtigt bleiben. In der Synopse bedeutet dieses, dass die Behandlungsfälle mit Abrechnung der GOP 32005 bis 32023 EBM bei der Berechnung der Fallzahl für den Wirtschaftlichkeitsbonus Labor GOP 32001 EBM unberücksichtigt bleiben.
Fazit
Die beschlossenen Änderungen bei dem Wirtschaftlichkeitsbonus Labor GOP 32001 werden zu deutlichen Honorareinbußen bei Berufsausübungsgemeinschaften und auch bei Allgemein- und Fachärzten, die in Einzelpraxen tätig sind, führen. Es ist notwendig, die Honorarabrechnungen ab 02/2013 auf die Richtigkeit der Anwendung der Neuerungen Wirtschaftlichkeitsbonus Labor GOP 32001 zu überprüfen und ggf. rechtzeitig Rechtsmittel einzulegen.
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