Wirtschaftlichkeitsbonus Labor GOP 32001 EBM – neu ab 01.04.2013
GOP 32001 EBM
Der Wirtschaftlichkeitsbonus Labor – GOP 32001 EBM – wird zum 01.04.2013 geändert, was der Bewertungsausschuss in der 297. Sitzung beschlossen hat. Die Leistung nach GOP 32001 EBM ist ausnahmsweise eine Leistung, die außerhalb von Mengenbegrenzungen mit dem Orientierungswert von 3,5363 Cent vergütet wird.
Auswirkung der Änderungen
Die nunmehr beschlossenen Ă„nderungen des Wirtschaftlichkeitsbonus Labor haben jedoch insbesondere fĂĽr BerufsausĂĽbungsgemeinschaften und solche Ă„rzte, die bislang das Laborbudget nicht ĂĽberschritten haben, deutliche Einschränkungen zur Folge, was sich in den Quartalsabrechnungen ab 02/2013 widerspiegeln wird. Â
Umstellung von Arztfall auf Behandlungsfall
Der Wirtschaftlichkeitsbonus Labor wurde bislang arzt- und arztfallbezogen berechnet. Dies wurde nun geändert. Mit Wirkung zum 01.04.2013 ist die Bezugsgröße fĂĽr die Berechnung der GOP 32001 der Behandlungsfall. Die Budgetgrenzen werden deutlich frĂĽher erreicht, was zu erheblichen finanziellen EinbuĂźen bei dem Wirtschaftlichkeitsbonus Labor fĂĽhren kann. Â
Ausnahmekennziffern GOP 32005 – 32023 werden nicht berücksichtigt!
Eine einschneidende Ă„nderung ist zudem die NichtberĂĽcksichtigung der Fälle und Laborkosten mit Ansatz der Ausnahmekennziffern GOP 32005 bis 32023 EBM. So wurde in die Regelung zur GOP 32001 EBM aufgenommen, dass die Zahl der kurativ-ambulanten Behandlungsfälle mit einer Kennnummer nach Nr. 6 der Präambel zur Abschnitt 32.2 unberĂĽcksichtigt bleiben. In der Synopse bedeutet dieses, dass die Behandlungsfälle mit Abrechnung der GOP 32005 bis 32023 EBM bei der Berechnung der Fallzahl fĂĽr den Wirtschaftlichkeitsbonus Labor GOP 32001 EBM unberĂĽcksichtigt bleiben. Â
Fazit
Die beschlossenen Änderungen bei dem Wirtschaftlichkeitsbonus Labor GOP 32001 werden zu deutlichen Honorareinbußen bei Berufsausübungsgemeinschaften und auch bei Allgemein- und Fachärzten, die in Einzelpraxen tätig sind, führen. Es ist notwendig, die Honorarabrechnungen ab 02/2013 auf die Richtigkeit der Anwendung der Neuerungen Wirtschaftlichkeitsbonus Labor GOP 32001 zu überprüfen und ggf. rechtzeitig Rechtsmittel einzulegen.

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht
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