MEDIZINANWALTBLOG

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Das Versorgungsstärkungsgesetz in Stichpunkten

Die wichtigsten Stichpunkte zu den gesetzlichen Änderungen durch das Versorgungsstärkungsgesetz, welches am 01.08.2015 in Kraft tritt:   Unterversorgte Bereiche und strukturschwache Gebiete sollen in der vertragsärztlichen Versorgung gefördert werden. Es wird ein  Strukturfond eingerichtet; Fördermöglichkeiten werden erweitert. Medizinische Versorgungszentren können künftig auch „fachgleich“ gegründet werden. Auch Zahnärzte und Psychotherapeuten können künftig Medizinische Versorgungszentren gründen. Die Gründungsvoraussetzungen für Kommunen als Gründer eines Medizinischen Versorgungszentrums wurden aufgenommen. Die Nachbesetzung von Vertragsarztzulassungen in überversorgten Gebieten wird eingeschränkt. Bei einem Versorgungsgrad von über 140 Prozent kann der Zulassungsausschuss nur in gesetzlich geregelten Einzelfällen die Zulassung…

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GKV-Versorgungsstärkungsgesetz tritt in am 01.08.2015 in Kraft!

Am 11.06.2015 wurde das Versorgungsstärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen und tritt nun zum 01.08.2015 in Kraft.   Welche Änderungen ergeben sich? Die einschneidenden Änderungen ergeben sich durch das Versorgungsstärkungsgesetz insbesondere im Vertragsarztrecht, dort in der Nachfolgezulassung gemäß § 103 SGBV. Die vertragsärztlichen Zulassungen sind nur noch unter sehr begrenzten Einschränkungen ausschreibbar – jedenfalls in den Fachbereichen, in denen eine Überversorgung von über 140% besteht. Die Nachfolgeregelung für Einzelpraxen ist damit ab dem 01.08.2015 neu zu bewerten. Eine kurzfristige Übergabe an einen Nachfolger durch Übernahme der vertragsärztlichen Zulassung in überversorgten Bereichen ist nach dem…

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Approbation ohne Gleichwertigkeitspruefung!

Erfolg! Ein langer Atem und eine umfassende Dokumentation des Studieninhalts zahlen sich aus. Wir konnten vor dem Verwaltungsgericht den Anspruch einer Zahnärztin aus einem Drittstaat auf Erteilung der Approbation durchsetzen. Streitig war die Frage, ob das zahnmedizinische Studium mit der deutschen zahnmedizinischen Ausbildung als gleichwertig eingestuft werden kann. Im Antragsverfahren hatte sich die Approbationsbehörde eines Sachverständigen bedient, der der Auffassung war, dass die zahnmedizinische Ausbildung nicht gleichwertig sei. Gegen den auf dieser Basis ergangenen Bescheid erhoben wir für unsere Mandantin Klage vor dem Verwaltungsgericht. Auf unseren Vortrag hin beauftragte das Verwaltungsgericht…

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Eingeschränktes Werberecht für Praxisärzte: Bezeichnung als „Zentrum für…“

Eingeschränktes Werberecht für Praxisärzte: Bezeichnung als „Zentrum für…“ Anlässlich aktuell laufender Verfahren zur Zulässigkeit der Verwendung der Bezeichnung als „Zentrum für…“ sei auf die Änderung des Werberecht Ärzte durch ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 7.3.2012 hingewiesen (1 BvR 1209/11 (KG)). Das Gericht hatte die Frage der Zulässigkeit der Bezeichnung „Zentrum“ im Zusammenhang mit dem Werberecht von Zahnärzten und Ärzten zu entscheiden. Immer häufiger tauchen Arztpraxen auf, die sich mit der Bezeichnung als „Zentrum für….“ auf dem Markt präsentieren. Dies ist den Ärztekammern häufig ein Dorn im Auge, da – zumindest nach älterer…

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BGH: Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

Am 22.06.2012 wurde die Pressemitteilung veröffentlicht, dass der Große Senat für Strafsachen des BGH über die Frage der Bestechlichkeit von Vertragsärzten entschieden hat. Danach sind Vertragsärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, nicht wegen Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB strafbar. Auch die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 299 StGB (Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) hat der BGH verneint. Hieraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass auch Mitarbeiter von Pharmaunternehmen, die Ärzten solche Vorteile zuwenden, nicht wegen Bestechung (§ 334 StGB) oder Bestechung im…

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