MEDIZINANWALTBLOG

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Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch die Landesausschüsse auf der Grundlage des sog. Moratoriumsbeschlusses des G-BA in der Arztgruppe Pathologie

Anmerkungen von Dr. Katja Paps in der MedR – Medizinrecht – zum Urteil des Bundessozialgericht vom 17.03.2021 (Az. B 6 KA 3/20 R).

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Das Versorgungsstärkungsgesetz in Stichpunkten

Die wichtigsten Stichpunkte zu den gesetzlichen Änderungen durch das Versorgungsstärkungsgesetz, welches am 01.08.2015 in Kraft tritt:   Unterversorgte Bereiche und strukturschwache Gebiete sollen in der vertragsärztlichen Versorgung gefördert werden. Es wird ein  Strukturfond eingerichtet; Fördermöglichkeiten werden erweitert. Medizinische Versorgungszentren können künftig auch „fachgleich“ gegründet werden. Auch Zahnärzte und Psychotherapeuten können künftig Medizinische Versorgungszentren gründen. Die Gründungsvoraussetzungen für Kommunen als Gründer eines Medizinischen Versorgungszentrums wurden aufgenommen. Die Nachbesetzung von Vertragsarztzulassungen in überversorgten Gebieten wird eingeschränkt. Bei einem Versorgungsgrad von über 140 Prozent kann der Zulassungsausschuss nur in gesetzlich geregelten Einzelfällen die Zulassung…

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Entwurf GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Keine Nachbesetzung von Arztsitzen bei Überversorgung nach dem Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes Im März 2015 fand die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu dem neu geplanten Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen um den Entwurf des Gesetzes stand auch hier die Verpflichtung der Zulassungsausschüsse Vertragsarztzulassungen dann nicht mehr nachzubesetzen, wenn eine Region formal einen Versorgungsgrad von mehr als 110 Prozent aufweist. Die Regelung um die Streichung des Ermessens (bisher ist in § 103 Absatz 3a SGB V die Formulierung „kann“) gewählt im Hinblick auf die Nachbesetzung durch die Zulassungsausschüsse…

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Approbation ohne Gleichwertigkeitspruefung!

Erfolg! Ein langer Atem und eine umfassende Dokumentation des Studieninhalts zahlen sich aus. Wir konnten vor dem Verwaltungsgericht den Anspruch einer Zahnärztin aus einem Drittstaat auf Erteilung der Approbation durchsetzen. Streitig war die Frage, ob das zahnmedizinische Studium mit der deutschen zahnmedizinischen Ausbildung als gleichwertig eingestuft werden kann. Im Antragsverfahren hatte sich die Approbationsbehörde eines Sachverständigen bedient, der der Auffassung war, dass die zahnmedizinische Ausbildung nicht gleichwertig sei. Gegen den auf dieser Basis ergangenen Bescheid erhoben wir für unsere Mandantin Klage vor dem Verwaltungsgericht. Auf unseren Vortrag hin beauftragte das Verwaltungsgericht…

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Antrag auf vertragsärztliche Zulassung nach partieller Entsperrung

Kürzlich wurden in Hamburg wieder Fachbereiche partiell entsperrt: der Fachbereich für Nervenheilkunde und Augenheilkunde. Der Landesausschuss stellt in diesem Fall fest, dass keine Überversorgung mehr beseht und entsperrt den Bereich partiell mit der Folge, dass sich Bewerber als Vertragsärzte bewerben können. In diesem Verfahren müssen mehrere Punkte zwingend beachtet werden: Zum einen ist es häufig so, dass bereits die Ausschreibung durch die zuständigen Zulassungsausschüsse formelle Mängel enthalten. Das Bundessozialgericht hat klare Anforderungen an die Ausschreibungen der vertragsärztlichen Zulassungen bei der partiellen Entsperrung sowie die entsprechenden Bewerbungsfristen gestellt, die heute auch…

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