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Stellt die E-Zigarette ein (Funktions-) Arzneimittel dar?

Dazu entscheidet heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf. In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Stadt in NRW unserer Mandantin verboten, E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquids zu verkaufen. Im zuvor geführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren, wurde dieser Verwaltungsakt bereits aufgehoben und die Mandantin konnte Ihre Artikel weiter vertreiben. Nunmehr muss das Gericht in der Hauptsache entscheiden, ob es sich bei den nikotinhaltigen Liquids in Verbindung bzw. durch die Verwendung mit der E-Zigarette um ein sog. Funktionsarzneimittel handelt. Dies hatte das OVG Münster in einem vorherigen Verfahren eigentlich bereits verneint. In der heute erfolgten mündlichen Verhandlung,…

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VG Düsseldorf stuft E-Zigarette als Funktionsarzneimittel ein

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 10. Oktober 2012 (Az.: 16 K 2585/12), im Rahmen einer Klage eines von uns rechtlich vertretenen Einzelhändlers für E-Zigaretten gegen eine Untersagungsverfügung einer Stadt in NRW, hinsichtlich der Verkaufs von nikotinhaltigen Lösungen (sog. Liquids) entscheiden, dass es sich bei nikotinhaltigen Liquids durch die Verwendung mit der E-Zigarette um ein sog. Funktionsarzneimittel handelt. Durch dieses Urteil widerspricht das VG Düsseldorf der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgericht Münster. Dieses hatte durch Beschluss vom 23.04.2012 (Az.: 13 B 127/12) entschieden, dass das nikotinhaltige Liquid für E-Zigaretten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen…

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BGH: Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

Am 22.06.2012 wurde die Pressemitteilung veröffentlicht, dass der Große Senat für Strafsachen des BGH über die Frage der Bestechlichkeit von Vertragsärzten entschieden hat. Danach sind Vertragsärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, nicht wegen Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB strafbar. Auch die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 299 StGB (Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) hat der BGH verneint. Hieraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass auch Mitarbeiter von Pharmaunternehmen, die Ärzten solche Vorteile zuwenden, nicht wegen Bestechung (§ 334 StGB) oder Bestechung im…

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Persönliche Leistungserbringung, Rabatte und Auslagen in der GOÄ

Strafurteil des BGH (1 StR 45/11) Immer wieder beschäftigen Fragen rund um die GOÄ-Abrechnung die Gerichte. Kürzlich wurde ein Strafverfahren durch den Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 25.01.2012, Aktenzeichen: 1 StR 45/11). Gegenstand des Verfahrens war die Abrechnungspraxis eines Allgemeinmediziners, der gegenüber den Patienten speziallaborärztliche Leistungen nach GOÄ mit dem 1,15-fachen Satz zur Abrechnung brachte, diese aber nicht persönlich sondern durch ein externes Labor erbringen ließ. An das Labor zahlte der Arzt jeweils die Leistungen nur mit einem 0,32-fachen oder 1,0-fachen Steigerungssatz, während die Leistungen gegenüber den Patienten mit dem…

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