Stellt die E-Zigarette ein (Funktions-) Arzneimittel dar?

Dazu entscheidet heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Stadt in NRW unserer Mandantin verboten, E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquids zu verkaufen. Im zuvor geführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren, wurde dieser Verwaltungsakt bereits aufgehoben und die Mandantin konnte Ihre Artikel weiter vertreiben. Nunmehr muss das Gericht in der Hauptsache entscheiden, ob es sich bei den nikotinhaltigen Liquids in Verbindung bzw. durch die Verwendung mit der E-Zigarette um ein sog. Funktionsarzneimittel handelt. Dies hatte das OVG Münster in einem vorherigen Verfahren eigentlich bereits verneint.

In der heute erfolgten mündlichen Verhandlung, hat das Gericht zunächst keine Andeutung gemacht, in welche Richtung es entscheiden wird. Wir halten Sie hier über den neuesten Stand auf dem Laufenden und werden vom Ausgang, mit dem in der KW 43 gerechnet werden kann, umgehend berichten. 

 

Tim Reichelt Fachanwalt für Arbeitsrecht Gewerblicher Rechtsschutz

Tim Reichelt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz

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