MEDIZINANWALTBLOG

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Altersdiskriminierung für Vertragsärzte wegen Höchstaltersgrenzen

Mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem der Zahnarzt sein 68. Lebensjahr vollendet, endet auch die Zulassung eines Vertragszahnarztes im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 95 VIII SGB V. Vertragszahnärzte erbringen zahnärztliche Leistungen im Rahmen eben der gesetzlichen Krankenversicherung, in der ca. 90 % der deutschen Bevölkerung versichert sind. Außerhalb dieser vertragszahnärztlichen Kassenversorgung können Zahnärzte ihre Tätigkeit auch über das vollende 68. Lebensjahr hinaus erbringen. Dem EuGH lag eine Sache zur Entscheidung vor, ob diese Beschränkung der Altersgrenze in einem Mitgliedstaat generell festgelegt werden darf, um damit in erster Linie…

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Einbringung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis

Das Finanzgericht Münster hat für Ärzte, die ihren Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung ermitteln und planen ihre Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis einzubringen, eine wichtige Entscheidung getroffen. Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob zurückbehaltene Forderungen in voller Höhe den Übergangsgewinn im Jahr der Einbringung erhöhen oder erst bei Zahlung erfolgswirksam zu erfassen sind. Nach dem Urteilsspruch muss die Versteuerung erst im Zeitraum der Zahlung erfolgen. Es sei zwar, wenn der Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung ermittelt und die Praxis (unter Aufdeckung der stillen Reserven, sog. Teilwerteinbringung) in eine Gemeinschaftspraxis eingebracht wird, grundsätzlich ein Übergangsgewinn…

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Transparenzberichte des MDK bei Pflegeheimen dürfen veröffentlicht werden

Dieses entschied das Sächsische Landessozialgericht zum Aktenzeichen L 1 P1/10 B ER. Ein Pflegeheimträger hatte Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung eines MDK-Prüfberichtes im Internet ersucht. Er hatte sich insbesondere darauf berufen, dass die vom MDK gerügten Mängel zwischenzeitlich behoben worden seien und damit bei Veröffentlichung keine aktuellen Verhältnisse wiedergespiegelt würden. Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht.   

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Deckelung der freien Leistungen in Berlin ab dem 01.04.2010

In der Vertreterversammlung 18.02.2010 wurde eine neue Honorarverteilung für die Kassenärztliche Vereinigung Berlin beschlossen. Hiernach werden – wie bereits in anderen Bundesländern – die freien Leistungen außerhalb des Regelleistungsvolumens (RLV) gedeckelt. Für die Vergütung der freien Leistungen sollen „versorgungsbereichsspezifische“ Töpfe mit einem festen Betrag gebildet werden. Ausgenommen hiervon werden Leistungen nach 35.2., Sachkosten- und Laborsachkosten und Leistungen der Qualitätszuschläge. Die Berechnung des Betrages orientiert sich an der gesamten Punktzahlanforderung aus dem Jahr 2008, multipliziert mit 3,5048 Cent (Orientierungspunktwert). Die sich hieraus ergebende Summe wird pauschal um 10% gekürzt, da auch…

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Verkürzter Versorgungsweg? Brillenabgabe durch den Augenarzt

Die Frage um die Zulässigkeit des sog. Verkürzten Versorgungsweges bei Abgaben von Brillen direkt bei dem Augenarzt hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Es bleibt nach dieser Entscheidung zu konstatieren, dass allein der Wunsch des Patienten, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erhalten, nicht ausreicht, um eine Verweisung an einen bestimmten Optiker und Anpassung der Brille durch den Augenarzt zu rechtfertigen. Nach Auffassung des Gerichts fällt die Brillenanpassung und die Abgabe der Brille regelmäßig nicht ohne weiteres zu den notwendigen Bestandteilen ärztlicher Therapie. Insoweit sieht der Senat keine Übereinstimmung zu der…

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