Deckelung der freien Leistungen in Berlin ab dem 01.04.2010

In der Vertreterversammlung 18.02.2010 wurde eine neue Honorarverteilung für die Kassenärztliche Vereinigung Berlin beschlossen. Hiernach werden – wie bereits in anderen Bundesländern – die freien Leistungen außerhalb des Regelleistungsvolumens (RLV) gedeckelt. Für die Vergütung der freien Leistungen sollen „versorgungsbereichsspezifische“ Töpfe mit einem festen Betrag gebildet werden. Ausgenommen hiervon werden Leistungen nach 35.2., Sachkosten- und Laborsachkosten und Leistungen der Qualitätszuschläge. Die Berechnung des Betrages orientiert sich an der gesamten Punktzahlanforderung aus dem Jahr 2008, multipliziert mit 3,5048 Cent (Orientierungspunktwert). Die sich hieraus ergebende Summe wird pauschal um 10% gekürzt, da auch bisher die Krankenkassen die freien Leistungen nur bis zu 90% mit einem festgelegten Punktwert bewerteten. Alles was von Ärzten über die Töpfe hinaus abgerechnet wird, wird abgestaffelt. 

Dr. Katja Held Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht

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