MEDIZINANWALTBLOG

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Arzthaftung: Vorsorge ist Sache der Patienten

In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 26.06.2010 zum Aktenzeichen 5 U 186/10 wurden die Sorgfaltsmaßstäbe der Ärzte ins rechte Licht gerückt. Geklagt hatte eine Patientin gegen ihre Gynäkologin. Der Vorwurf der Patientin ging dahin, dass die Ärztin nach einem ersten Verdacht auf ein Mammakarzinom in der linken Brust nicht hinreichend auf weitere Vorsorgmaßnahmen gedrängt habe. Das Oberlandesgericht stellte hierzu fest, dass es ausreiche, wenn ein Arzt auf die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen hinweise. Es sei dann jedoch Sache des Patienten, ob, wann und bei welchem Arzt er die entsprechenden Untersuchungen…

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Honorarrückforderungen bei Zahnärzten

Immer häufiger treffen wir in der täglichen Praxis auf Honorarrückforderungen von Patienten gegen Zahnärzte. Vorgeworfen wird ein Behandlungsfehler und das gezahlte Honorar wird von dem Patienten zurückverlangt. Zu dieser Frage hat kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 22.04.2010, Aktenzeichen 22 U 153/08) entschieden. Es hat deutlich herausgestellt, dass auch bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers nicht der Rechtsgrund für die Zahlung des zahnärztlichen Honorars entfalle. Insoweit sei der Vertrag zwischen Arzt und Patient als Dienstvertrag einzuordnen. Der Arzt verspreche hier lediglich eine sachgerechte Behandlung, also seine ärztliche Tätigkeit, nicht aber den gewünschten…

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Transparenzberichte des MDK bei Pflegeheimen dürfen veröffentlicht werden

Dieses entschied das Sächsische Landessozialgericht zum Aktenzeichen L 1 P1/10 B ER. Ein Pflegeheimträger hatte Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung eines MDK-Prüfberichtes im Internet ersucht. Er hatte sich insbesondere darauf berufen, dass die vom MDK gerügten Mängel zwischenzeitlich behoben worden seien und damit bei Veröffentlichung keine aktuellen Verhältnisse wiedergespiegelt würden. Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht.   

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Deckelung der freien Leistungen in Berlin ab dem 01.04.2010

In der Vertreterversammlung 18.02.2010 wurde eine neue Honorarverteilung für die Kassenärztliche Vereinigung Berlin beschlossen. Hiernach werden – wie bereits in anderen Bundesländern – die freien Leistungen außerhalb des Regelleistungsvolumens (RLV) gedeckelt. Für die Vergütung der freien Leistungen sollen „versorgungsbereichsspezifische“ Töpfe mit einem festen Betrag gebildet werden. Ausgenommen hiervon werden Leistungen nach 35.2., Sachkosten- und Laborsachkosten und Leistungen der Qualitätszuschläge. Die Berechnung des Betrages orientiert sich an der gesamten Punktzahlanforderung aus dem Jahr 2008, multipliziert mit 3,5048 Cent (Orientierungspunktwert). Die sich hieraus ergebende Summe wird pauschal um 10% gekürzt, da auch…

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Verkürzter Versorgungsweg? Brillenabgabe durch den Augenarzt

Die Frage um die Zulässigkeit des sog. Verkürzten Versorgungsweges bei Abgaben von Brillen direkt bei dem Augenarzt hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Es bleibt nach dieser Entscheidung zu konstatieren, dass allein der Wunsch des Patienten, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erhalten, nicht ausreicht, um eine Verweisung an einen bestimmten Optiker und Anpassung der Brille durch den Augenarzt zu rechtfertigen. Nach Auffassung des Gerichts fällt die Brillenanpassung und die Abgabe der Brille regelmäßig nicht ohne weiteres zu den notwendigen Bestandteilen ärztlicher Therapie. Insoweit sieht der Senat keine Übereinstimmung zu der…

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