Novellierung der Apothekenbetriebsordnung beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 09.05.2012 eine Neufassung der Apothekenbetriebsordnung verabschiedet, die nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kurzfristig in Kraft treten wird. Folgende Änderungen wurden festgeschrieben: – für alle Apotheken wird verpflichtend ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) vorgeschrieben; eine Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben – Vorbehalt für bestimmte Tätitgkeiten an Apotheker: Anlayse und Beratung im Rahmen des Medikationsmanagements gem. § 3 Absatz4 ApoBetrO ist nicht delegierbar; die Beratung nach § 20 Absatz 1 ApoBetrO ist nur nach schriftlicher Vorab-Festlegung nach Kenntnissen und Fähigkeiten auf pharmazeutisches Personal übertragbar – Verschärfung der Richtlinien für die Arzneimittelherstellung im Bereich Rezeptur- und Defekturarzneimittel, insbesondere Pflicht zur schriftlichen Dokumentation – Dokumentation der Maßnahmen zur Hygiene in der Apotheke – Ausstattung (Laborgeräate und Reagenzien) müssen nicht mehr vorgehalten werden; die Apotheken können künftig selbst entscheiden, welche technischen Vorhaltungen getroffen werden sollen – räumliche Anforderungen: Einrichten Schleusen / seperater Räume für Verblisterungen und Parenteraliaherstellungen; Abtrennung von Großhandelsräumen etc. 

 

Dr. Katja Held Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht

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