Steuerliche Förderung von Elektroautos geplant

Nach dem von der Bundesregierung entworfenen Jahressteuergesetz 2013 soll künftig eine steuerliche Förderung von Elektroautos im Rahmen der Anwendung der 1% Regelung erfolgen. Hintergrund ist, dass die private Nutzung eines Betriebs-Pkw durch den Unternehmer und die Überlassung eines Betriebsfahrzeugs an Arbeitnehmer für private Zwecke steuerpflichtig ist. In den meisten Fällen wird der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung berechnet, bei der monatlich 1 % des Listenpreises zu versteuern ist. Elektrofahrzeuge sind derzeit noch wesentlich teurer als vergleichbare Autos mit Verbrennungsmotor und führen wegen des höheren Listenpreises bei den Nutzern zu einer höheren Steuerbelastung, was ein Hindernis für den Kauf eines Elektroautos sein könnte. Diesen Wettbewerbsnachteil will der Gesetzgeber im Interesse einer Reduktion des CO2-Ausstoßes beseitigen. In dem noch nicht verabschiedeten Jahressteuergesetz 2013 wird daher festgelegt, dass der Listenpreis eines angeschafften Elektroautos um die Kosten des Akkumulators (Batterie) zu mindern ist. Diese günstige Regelung soll mit Inkrafttreten des Gesetzes dann auch für solche Elektroautos gelten, die sich bereits im Betriebsvermögen befinden. Der Gesetzgeber hat sogar an diejenigen Steuerpflichtigen gedacht, die für den privat genutzten Betriebs-Pkw ein Fahrtenbuch führen, die 1 %-Regelung also nicht anwenden. Hier dürfen die Kosten des Akkus von den Anschaffungskosten abgezogen werden, wenn es um die Ermittlung der auf die private Nutzung entfallenden Kosten geht. Über eine niedrigere Abschreibung ergibt sich dann auch beim Fahrtenbuch ein niedrigerer Privatanteil.

 

Peter Ulrich Paul Rechtsanwalt Steuerberater

Peter Ulrich Paul
Rechtsanwalt
Steuerberater

Posted in ,
Schlagwörter