Aktuell: Änderungen Entwurf GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist noch immer nicht verabschiedet. Es steht Ende Mai / Anfang Juni die nächsten Lesungen im Bundestag an.
Der wesentliche Konfliktpunkt in dem Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist nach wie vor der vorgesehene Aufkauf von vertragsärztlichen Praxen bei Überversorgung. Nunmehr soll die Aufkaufpflicht der KVen erst ab einem Überversorgungsgrad von 140 Prozent in überversorgten Bereichen greifen; soweit ein Überversorgung bis zu 140 Prozent in der Bedarfsplanung festgelegt ist, bleibt es bei der bisherigen „Kann“-Aufkaufregelung für die KVen, von der aber bislang kaum Gebrauch gemacht wurde.
Im Zuge der Festlegung der Überversorgung soll durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz der Gemeinsame Bundesausschuss bis Ende 2016 verpflichtet werden, die Bedarfsplanung bedarfsgerechter und insbesondere kleinräumiger neu zu regeln. Nach allem bleibt abzuwarten, welchen Verlauf das Gesetzgebungsverfahren um das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz nimmt.
![Dr. Katja Held Fachanwältin für Medizinrecht](https://www.medizinanwalt.de/wp-content/uploads/2016/01/STU_6126-2012-10-29-um-10-57-59-300x199.jpg)
Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht
Schlagwörter