Neue Honorarverteilung in Hamburg ab 4. Quartal 2013

Die neue Honorarverteilung in Hamburg ist beschlossen: die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg hat am 25.09.2013 für den neuen Honorarverteilungsmaßstab ab dem 4. Quartal 2013 mehrheitlich votiert. Damit gibt es ab sofort keine Regelleistungsvolumina (RLV) mehr. Diese werden durch die Individuellen Leistungsbudgets (ILB) abgelöst.

 

Das ILB orientiert sich an dem Leistungsbedarf aus dem Referenzquartal im Vorjahr. Das ILB ist ein Euro-Betrag, welcher pro Arzt / Psychotherapeut quartalsweise zugeteilt wird. Ein Fallbezug ist sodann nicht mehr vorgesehen. Eine Verrechnung von ILB innerhalb von Berufsausübungsgemeinschaften ist nur noch möglich, wenn die Ärzte in der BAG der gleichen Fachgruppe angehören.

 

Die Auswirkungen werden hier erwartungsgemäß spürbar. Wie sich die Verschiebungen in der neuen Honorarverteilung in Hamburg in den einzelnen Fachgruppen auswirken werden, wird sich mit der ersten Festsetzung der ILB zeigen. Die Honorareinbußen in einzelnen Fachgruppen dürfen allerdings nach Maßgabe der Regelungen des neunen Verteilungsmaßstabes maximal fünf Prozent zum Vorjahresquartal betragen. Es ist zu erwarten, dass die Psychotherapeuten Einbußen in Kauf nehmen müssen, während Kinder-, Haus- und Augenärzte auf Honorarzuwachs hoffen können.

 

Weitere Informationen zur neuen Honorarverteilung finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg: www.kvhh.de 

 

Dr. Katja Held Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht

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