Zulassungssperre für weitere neun Arztgruppen – GBA-Beschluss vom 06.09.2012

Die Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie ist beschlossen. Für neun bislang nicht beplante Arztgruppen ordnete der GBA am 06.09.2012 die Zulassungssperre an. Folgende Arztgruppen sind betroffen:

  •  Kinder- und Jugendpsychiater
  • Physikalische und Rehabilitationsmedizin
  • Nuklearmedizin
  • Strahlentherapie
  • Neurochirurgie
  • Humangenetik
  • Laborärzte
  • Pathologie
  • Transfusionsmedizin

Die neue Rechtslage gilt unmittelbar. Der GBA hat eine Übergangsregelung bis zum endgültigen Inkrafttreten der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie am 01.01.2013 verfügt. 

 

Dr. Katja Held Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht

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