Zulassungssperre für weitere neun Arztgruppen – GBA-Beschluss vom 06.09.2012
07 September 2012
Die Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie ist beschlossen. Für neun bislang nicht beplante Arztgruppen ordnete der GBA am 06.09.2012 die Zulassungssperre an. Folgende Arztgruppen sind betroffen:
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Physikalische und Rehabilitationsmedizin
- Nuklearmedizin
- Strahlentherapie
- Neurochirurgie
- Humangenetik
- Laborärzte
- Pathologie
- Transfusionsmedizin
Die neue Rechtslage gilt unmittelbar. Der GBA hat eine Übergangsregelung bis zum endgültigen Inkrafttreten der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie am 01.01.2013 verfügt.

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht
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