Braucht Deutschland das Patientenrechtegesetz?

Nachdem am 16.01.2012 das Bundesministerium Justiz und das Bundesministerium Gesundheit den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) vorgelegt hat, sind die Diskussionen um dieses Gesetz wieder aufgeflammt.

Es stellt sich aber nach diesseitiger Ansicht in der Tat die Frage, ob Deutschland ein solches Gesetz braucht.

Nach dem Entwurf des Gesetzes soll im Wesentlichen das Bürgerliche Gesetzbuch um Grundsätze zum medizinischen Behandlungsvertrag ergänzt werden. Ziel soll die Stärkung der Rechte von Patienten und Patientinnen sein.

Die Änderungen im Rahmen der §§ 630 ff. BGB n.F. sollen die durch die Rechtsprechung gefestigten Grundsätze festschreiben. Neben den Verpflichtungen aus dem Behandlungsvertrag werden umfassende Aufklärungs- und Dokumentationspflichten für den Arzt niedergeschrieben. Das Recht des Patienten auf Einsichtnahme der Behandlungsunterlagen wird gesetzlich verankert. Im Falle des Vorwurfes eines Behandlungsfehlers wird festgeschrieben, dass bei der Feststellung eines „groben Behandlungsfehlers“ sich die Beweislast zugunsten des Patienten umkehrt.

All diese Grundsätze, die nunmehr im Bürgerlichen Gesetzbuch auf der Grundlage des Patientenrechtgesetzes verankert werden sollen, gelten aber auch heute schon. Die durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze werden über das allgemeine Dienstvertragsrecht gemäß §§ 611 ff. BGB zur Anwendung gebracht. Es bleibt damit bei dem status quo – dieser ist einzig nunmehr in einem Gesetzesentwurf nachlesbar.

Dr. Katja Held Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht

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