Die Corona-Krise fordert das Arbeitsrecht heraus – Antrag auf Kurzarbeitergeld

Umgehende arbeitsrechtliche und damit verbundene wirtschaftliche Entscheidungen von Arbeitgebern sind nun in nahezu allen Branchen unmittelbar gefragt. Die aktuellen extremen Umstände verlangen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Menge ab und erfordern eine gegenseitige Rücksichtnahme der Arbeitsvertragsparteien. Aufklärung und Kommunikation sind gefragt, damit Arbeitgeber im Zusammenspiel mit Arbeitnehmern eine kurzfristige Grundlage finden, um das Überleben des Arbeitgebers und damit des Anstellungsverhältnis vieler Arbeitnehmer zu sichern.

In gebotener Kürze stellen wir Ihnen im Hinblick auf die vielen eingehenden Anfragen eine Übersicht zusammen. Diese und vergleichbare Fragen treffen derzeit viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sollten auch Sie Fragen zu diesen Themen haben, rufen Sie uns gerne an. Wir geben Ihnen einen ersten Überblick, welche Maßnahmen in ihrer konkreten Situation arbeitsrechtlich möglich und erforderlich sind:

Kurzarbeit und Antragstellung bei der Agentur für Arbeit

– Obiger Link führt Sie direkt zur Agentur für Arbeit und den Antragsformularen

– Ab wann gelten die Neuregelungen der Bundesregierung

– Welcher erhebliche Arbeitsausfall für die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist erforderlich

– Zustimmungserfordernis der Arbeitnehmer – Schriftform

– Welche Schritte muss der Arbeitgeber wann veranlassen

– Welche Leistungen / Höhe der Leistungen sind umfasst

Infektionsschutzgesetz

– Unter welchen Voraussetzungen setzen behördliche Quarantäne-Umstände ein

– Welche Entschädigungsleistungen erhalten Arbeitgeber die hiervon betroffen sind

– Welche Anträge zur Entschädigung müssen wann und wie gestellt werden

Fürsorgepflichten des Arbeitgebers

– hygienemaßnahmen zur Vorsicht durch den Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Individualarbeitsrecht und Corona

– Kann / Muss der Arbeitnehmer bei Erkältungssymptomen zum Arzt gehen / darf der Arbeitnehmer der Arbeit fernbleiben?

– welche Ansprüche auf Entgeltfortzahlung bestehen bei mittelbar durch „Corona“ bedingten Ausfällen der Arbeitsleistung (Kinderbetreuung)

– Varianten der Freistellung auf Veranlassung des Arbeitgebers / „Eigenfreistellung“ des Arbeitnehmers

– Ansprüche / Notwendigkeit „Home-Office“

– Änderungskündigungen wegen Auftragsrückgang

– Abbau Überstunden / Resturlaub vor Kurzarbeit / Zustimmungspflicht Arbeitnehmer

Wir stehen Ihnen zur Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen zur Verfügung.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tim Reichelt

040- 44140080

kanzlei@medizinanwalt.de

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