EBM-Reform

Die KBV beschließt in der Sondersitzung der Vertreterversammlung Ende April 2012 über die Grundsätze zur Weiterentwicklung des EBM. Die Delegierten wollen eine weitere Ausdifferenzierung einzelner Leistungen im EBM erreichen sowie eine Abbildung von weiteren Einzelleistungen. Besondere Behandlungsanlässe sollen Zuschläge zu einzelnen GOP auslösen. Im Blickpunkt stand auch die Anpassung des Punktwertes. Der KBV Chef Dr. Köhler schlug hier eine Orientierung der Anpassung des Punktwertes an die allgemeine Teuerungsrate in Deutschland vor. Real solle der Punktwert danach pro Jahr um 5% steigen. Die Umsetzung dieses Grundsatzpapiers bleibt abzuwarten. 

Dr. Katja Held Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht

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