Neue Hilfsmittel-Richtlinie ab 01.04.2012 in Kraft
Wichtig fĂĽr alle Ă„rzte, die Hilfsmittel verordnen: RĂĽckwirkend zum 01.04.2012 tritt die neue Hilfsmittel-Richtlinie in Kraft. Insbesondere bei der Verordnung von Hilfsmitteln, bei denen mehrere gleichwertige Produkte zur VerfĂĽgung stehen, hat der Versicherte jetzt gemäß § 6 Absatz 6 der Hilfsmittel-Richtlinie das Wahlrecht. WĂĽnschen des Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die ĂĽber das MaĂź des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen. Wird ein Einzelprodukt verschrieben, muss die Verordnung explizit begrĂĽndet werden. Mit dieser Ă„nderung werden die Ă„rzte einmal mehr in die Pflicht genommen. Â

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht
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