Neue Honorarverteilung in Hamburg

Die KV Hamburg hat über die neue Honorarverteilung beschlossen. Diese tritt im Juni 2012 in Kraft. Eine wesentliche Änderung ist die Regelung über den RLV-Zuschlag für Kooperationsgemeinschaften Ärzte. Alle Kooperationsgemeinschaften sollen künftig pauschal einen Aufschlag von 10% erhalten – unabhängig von der Frage, ob es sich um fachgleiche Kooperationen handelt oder um Kooperationen zwischen mehreren Fachgruppen. Um auf Praxisveränderungen besser reagieren zu können, wurde ferner beschlossen, dass das RLV künftig fünf Tage vor Quartalsbeginn zugewiesen wird.  

Dr. Katja Held Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht

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