Richtlinie zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) lässt auf sich warten

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurde die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) gemäß § 116b SGB V neu geregelt. Unter anderem wurde dem GBA der Auftrag erteilt, die entsprechende ASV-Richtlinie bis Ende 2012 zu erlassen. Hiernach richten sich sodann die konkreten Antragserfordernisse etc. Mit Spannung wird die Richtlinie erwartet. Nunmehr wurde aber bekannt, dass der GBA einen eigenen Unterauschuss unter Vorsitz von Dr. Regina Klakow-Franck eingerichtet hat. Von dort wird die Auskunft erteilt, dass die ASV-Richtlinie vermutlich nicht bis Ende 2012 fertig werde. Dieses ist für den Bereich der ASV problematisch, weil hier bis zur Vorlage der Richtlinie keine Entwicklung möglich ist.

 

Dr. Katja Held Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht

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